Gartenbegehung dräut!

Der morgen früh von 10 Uhr an stattfindenden Gartenbegehung sehe ich mit Grauen entgegen. Dann nämlich wird der Vorstand Norman begleitet von unserem Garatenfachberater Egon quasi als Kolonie-TÜV die Einhaltung der in der Satzung vorgeschriebenen mindestens ein Drittel der Parzelle als „kleingärtnerischer Nutzfläche“ überprüfen.

Von Parzelle zu Parzelle sich vorarbeitend werden sie sich unaufhaltsam unserem völlig verkrauteten Schandfleck der Kolonie nähern. Bei Pöschels – unseren Anbaustrebern von nebenan – werden sie ungefähr 87 Prozent vorschriftsmäßig genutzter Fläche vorfinden. Dort wachsen sicher noch in der Laube Nutzpflanzen und Balkontomaten, so effizient wird dort gearbeitet. Umso größer dann natürlich der Abscheu des Prüfduos, wenn sie unsere drei mickerigen Beete vorfinden und mit dem kleinsten handelsüblichen Zollstock die paar Quadratzentimeter ausmessen, auf denen tatsächlich etwas Obstig-Gemüsiges sprießt und wächst – und nicht nur soll. Denn: Rasen zählt nicht. Sonst würde ja jeder seine sorgfältig gestutzte Spielwiese mit Backsteinen einfassen ein Schild einschlagen auf dem steht „Kleingärtnerische Nutzfläche“ und den ganzen Schmock als ebensolche Nutzfläche deklarieren.

Danach werden sie uns mit Schimpf und Schande aus Wolkenkuckucksheim hinausjagen, uns mit fauligem Torf und fiesen Schlingpflanzen bewerfen und mit altem Bier aus der 5-Liter-Zapfanlage übergießen. Das ist nämlich die vor hunderten von Jahren im Kleingärtnergrundgesetz verankerte Bestrafung für Nichteinhalter des Grundgesetzes. Und zu deren Einhaltung haben wir uns natürlich per Unterschrift verpflichtet. Wir Trottel!

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